Falls ein Fzg. nicht mit Sifa, Horn, Zg1 usw. ausgerüstet ist und/oder keine EBO-Zulassung besitzt, darf auf Weisung des öBl oder eines Beauftragten des öBl die EBO-Strecke befahren werden, wenn das Fahrzeug:
- Doornkaatreklame in Verbindung mit schwarzem Zierstreifen
- Jägermeisterreklame in Verbindung mit schwarzem oder braunem Zierstreifen
- gar keine Reklame, aber ein RHB-Emblem auf der Zugspitze trägt.
Übrigens sieht man noch die Halterung an der Front des 316, wo im RHB-Verkehr auf den schaffnerlosen Betrieb hingewiesen wurde, als die "normalen Züge" noch lange mit Schaffner/Zugführer unterwegs waren. Die letzte Tür wurde dabei außer Betrieb genommen.