Hier hat die RNV als Vorschau schonmal ein Video hochgeladen:
Mit der Bahn durch die Weinberge
Interessant finde ich vorallem den Anfang: Der Zug erhält in Heddesheim Signal Ks 1 (Fahrt). Auf höhe des Ausfahrsignales steht das Signal Bü 2 - Rautentafel (ein Überwachungssignal ist zu erwarten). Dies kennzeichnet den Anfang der Einschaltstrecke eines Bahnüberganges. Direkt dazu steht dort ein Lf 7 - Geschwindigkeitssignal (Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht überschritten werden). Es wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h gegeben. Diese ist in diesem Fall gültig bis der Zug komplett das nächste Lf 7, das bei Minute 1:19 steht, passiert hat. Subjektiv werden die 10 km/h überschritten. Das ist jedoch nur eine Vermutung, da ich keinen Geschwindigkeitsmesser sehe. Kurz nach dem Bü 2 kommt ein Überwachungssignal, das bei Vorbeifahrt noch kein Signal Bü 1 (der Bahnübergang darf befahren werden) zeigt. Sieht zumindest stark danach aus. Der §44 Absatz 8 sagt sinngemäß aus: Ist am Überwachungssignal nicht der Signalbegriff Bü 1, sondern Bü 0 (halt vor dem Bahnübergang! Weiterfahrt nach Sicherung) zu sehen, ist vor dem Bahnübergang zu halten und dieser ist durch das Zugpersonal zu sichern. Und selbst wenn dann bei Annäherung die Schranken geschlossen sind und/oder die Straßensignale blinken oder leuchten, muss eben gehalten werden.
Und irgendwie empfinde ich die Pfeifsignale als relativ kurz. Die Eisenbahnsignalordnung gibt lediglich einen mäßig langen Ton vor, als Anhaltspunkt sagt man da gerne drei Sekunden. Aber darüber vermag ich nun nicht zu urteilen.
Stand der mir vorliegenden FN-NE ist 1984, wobei fehlende Aktualisierungen nicht tragisch sind, da ich nach der FN-NE nicht arbeite.
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.10.13 17:46.