Zitat aus dem § 18 StVO
für Kraftomnibusse ohne Anhänger, die
a)nach Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen sind,
b)hauptsächlich für die Beförderung von sitzenden Fahrgästen gebaut und die Fahrgastsitze als Reisebestuhlung ausgeführt sind,
c)auf allen Sitzen sowie auf Rollstuhlplätzen, wenn auf ihnen Rollstuhlfahrer befördert werden, mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind,
d)mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sind, der auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h (Vset) eingestellt ist,
Das ist die aktuelle Regelung bei Neuzulassungen ab 2007 davor hab ich jetzt nix mehr, ich kann aber sagen das bei den O 307 und 407 Reisesitzbestuhlungen drin waren und Gurte die aber nicht am jeden Sitz.
Im Liniendienst 100 km/h ja auf den Strecken wie oben beschrieben und den hier geschriebenen Voraussetzungen.
Grüße
Alex