Dem muss ich recht geben. Ich frage mich allmählich, was eigentlich dagegen sprach, an geeigneten Stellen im Fahrzeug Jakobs-Drehgestelle zu nutzen. Also in der 30 Meter Variante konsequent, in der 40-Meter-Variante nur zwischen 1. und 2. bzw. 3. und 4. Wagen, der Rest Drehgestell, und im 60-Meter-Zug ähnlich wie im 30-Meter-Zug, nur dass Quasi zwei 30-Meter-Züge miteinander verbunden werden.
In der Ausschreibung wurden ja Drehgestellfahrzeuge gefordert. Eventuell hätte es Probleme mit Ausschwenkradius und in der Kurve gelegenen Bahnsteigen gegeben. Abgesehen davon hätte man in diesen Fahrzeugen in jedem Wagen behindertengerechte Sitzgruppen einrichten können, in der 40 und der 60-Meter Variante hätten sogar noch mehr (um m.M.n. auch erforderliche) Multifunktionsbereiche untergebracht werden können.
Naja, hätte, hätte,... Warten wir, bis diese Fahrzeuge den Plandienst antreten. Spätestens dann wird sich die Alltagstauglichkeit erweisen.