...das Personenbeförderungsgesetz, §1 Sachlicher Geltungsbereich:
Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. ...
Da es an diesem Haltepunkt keine Straßenbahnen, Oberleitungsomnibusse oder Kraftfahrzeuge gibt gilt das PBefG natürlich dort auch nicht.
Aber abgesehen davon ist es sowieso illusorisch daran zu glauben, dass man alles bis 2022 barrierefrei hinbekommen würde. Und da denke jetzt nicht so sehr an die rnv und ihr Verkehrsgebiet, sondern eher an irgendwelche Provinzlinien, bei denen eine Haltestelle oft nur aus dem zugehörigen Schild, bestenfalls noch mit Aushangfahrplan, besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Dißinger a.k.a. Lokleitung
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 22.03.19 18:03.