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BOStrab statt ESBO (1982 Klicks)

10. April 2019 16:00
Aus der Bezirksbeiratssitzung MA-Käfertal vom 03.04.2019 :

Antrag auf Umwidmung von OEG-ESBO-Strecken in BOStrab-Strecken
[buergerinfo.mannheim.de];

Ist es möglich, die OEG-Bahnlinien/-strecken auf Käfertaler Gemarkung, ab der Haltestelle Mannheimer Str. in Richtung Viernheim bis zur Haltestelle Platz der ??- Freundschaft bzw. in Richtung Heddesheim bis zur Haltestelle Vogelstang-West, nach der BOStrab und nicht nach ESBO zu betreiben ?

Falls diese Prüfung in der Vergangenheit schon geschehen ist :
Warum ist bisher keine Umwidmung erfolgt bzw. welche Hinderungsgründe gab es dafür ?

Was ist zu tun, um eine derartige Umwidmung erreichen zu können ?

Hintergrund :

In dem im obengenannten Bereich sind alle Bahn-Straße-Kreuzungen beschrankt ausgeführt und führen zu teils massiven Wartezeiten ( für ?? ) .
Dies wäre nach aktuellem Kenntnisstand des BBR vermeidbar, wenn die BOStrab auf den Streckenabschnitten anwendbar wäre und damit die Schranken abgebaut werden könnten.

Es ist für den BBR nicht nachzuvollziehen, warum dies im restlichen Gebiet von Mannheim möglich ist und warum nicht auf den genannten Streckenabschnitten.

Aus der Stellungnahme der RNV :

Das Eisenbahnnetz der MV Mannheimer Verkehr GmbH umfasst insgesamt ca. 53,7 Streckenkilometer
und besteht aus den Bahnstrecken zwischen Mannheim (Bonifatiuskirche) und Weinheim (Strecke 9400),
Weinheim und Heidelberg-Handschuhsheim Burgstraße (Strecke 9401),
Mannheim-Collini Center und Heidelberg Hbf West (Strecke 9402)
und Mannheim-Käfertal und Heddesheim (Strecke 9403).



Im Zusammenhang mit der Widmungsfrage ESBO/BOStrab ... sind darüber hinaus verschiedene Faktoren zu betrachten :

Konzession, Betrieb, Infrastruktur und Zuwendungen sowie sonstige Einnahmen .


1) Konzessionen :

Die Konzessionen nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) § 6 können mit einer Laufzeit von maximal 50 Jahren beantragt werden (Streckenkonzession).
Im Gegensatz dazu können Linienkonzessionen nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nur mit einer Laufzeit von maximal 15 (bzw 25) Jahren, ... beantragt werden.
Bei der Umwidmung einer Gleisstrecke von AEG nach PBefG erlischt die bestehende Konzession; es wäre eine neue Konzession nach PBefG zu beantragen.


2) Betrieb & Infrastruktur :

Die Zugsicherung ist ab dem Bahnhof Käfertal für die Durchführung von Fahrten im Gegengleis sowie für die Streckenhöchstgeschwindigkeit von 80 km/h ... notwendig.
Ferner ist die gesamte Eisenbahninfrastruktur an dieser Strecke in den letzten Jahren dafür ausgebaut worden (z.B. Stellwerkserneuerung zwischen Mannheim, Weinheim und Heddesheim, Neubau Überleitstelle zwischen Platz der Freundschaft und Viernheim Tivoli).

Eine Anpassung der Sicherung an den Kreuzungen bzw. der Ersatz der Lichtzeichen und Schranken durch Lichtsignalanlagen an diesen Bahnübergängen ... würde den Rückbau der Zugsicherung bedingen.
Dieser Rückbau hätte zur Folge, dass das Sicherheitsniveau durch die Einführung der Betriebsart „Fahren auf Sicht“ gesenkt werden müsste. ... In diesem Zusammenhang würde sich die Betriebsqualität erheblich verschlechtern bzw. könnten die notwendigen Infrastrukturkapazitäten nicht mehr sichergestellt werden, da Fahrten im Gegengleis im Störungsfall nicht mehr durchgeführt werden könnten.


3) Zuwendungen :

Für Eisenbahninfrastruktur können Fördermittel nach Landeseisenbahnfinanzierungsgesetz (LEFG) mit einer Zweckbindung von 10 Jahren in Baden-Württemberg für Instandhaltungsmaßnahmen beantragt werden. Die Beantragung für Um-, Aus-und Neubaumaßnahmen nach Bundes-oder Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist ebenfalls möglich. Eine Förderung für Instandhaltungsmaßnahmen ist im Anwendungsbereich der BOStrab bzw. des PBefG nicht möglich.

Die MV Mannheimer Verkehr GmbH hat Zuschüsse aus dem LEFG und dem Ausgleich der Kreuzungennach AEG in Höhe von rund 20 Mio. € in den letzten 10 Jahren erhalten. ... Eine Verpflichtung zur anteiligen Rückzahlung dieser Zuschüsse im Falle einer Umwidmung ist nicht ausgeschlossen.

Darüber hinaus würden die Einnahmen über TBNE (Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland) im Falle einer Umwidmung nach PBefG verloren gehen.


Deshalb hält MV Verkehr und rnv es für empfehlenswert, die Bahninfrastruktur weiterhin als Eisenbahninfrastruktur - mit der bestehenden Zugsicherung - nach ESBO weiterzubetreiben bzw. beizubehalten.


Auch interessant :

Planungen um Umbau des OEG-Betriebshofes MA-Käfertal :
[buergerinfo.mannheim.de];

Die MV/rnv plant derzeit die Kapazitätserweiterung der Haltestelle „OEG-Bf. Käfertal“ sowie die Umgestaltung des Betriebshofes.
Die Haltestelle „ OEG-Bf. Käfertal “ soll um ein weiteres Gleis und um einen weiteren Bahnsteig erweitert und in seiner Lage optimiert werden.

Durch die Erweiterung am Bahnhof stehen künftig vier barrierefreie Bahnsteige mit einer Nutzlänge von 65 m zur Verfügung.
Hinzu kommt der zweigleisige Ausbau der Strecke nach Wallstadt/Heddesheim bis zur Unterführung der B38 (Brückenbauwerk).
...
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bassemohluff 10. April 2019 16:00

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