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Re: BOStrab statt ESBO (996 Klicks)

12. April 2019 09:29
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2) Betrieb & Infrastruktur :

Die Zugsicherung ist ab dem Bahnhof Käfertal für die Durchführung von Fahrten im Gegengleis sowie für die Streckenhöchstgeschwindigkeit von 80 km/h ... notwendig.

80 km/h, Zugsicherung und Fahren im Gegengleis ist kein Alleistellungsmerkmal der ESBO. Jede U-Bahn kann das. Und die sind BOStrab.





Zitat

Dieser Rückbau hätte zur Folge, dass das Sicherheitsniveau durch die Einführung der Betriebsart „Fahren auf Sicht“ gesenkt werden müsste. ... In diesem Zusammenhang würde sich die Betriebsqualität erheblich verschlechtern bzw. könnten die notwendigen Infrastrukturkapazitäten nicht mehr sichergestellt werden

In der Regel ist die Kapazität bei Fahren auf Sicht höher. Aber dann eben nicht mit 80 km/h





Zitat

Für Eisenbahninfrastruktur können Fördermittel nach Landeseisenbahnfinanzierungsgesetz (LEFG) mit einer Zweckbindung von 10 Jahren in Baden-Württemberg für Instandhaltungsmaßnahmen beantragt werden.

Die LEFG-Mittel sind vergleichsweise peanuts. Sie umfassen schwerpunktbezogen ein paar Millionen Euro, die sich zu etwa gleichen Teilen auf die MVV(OEG), die AVG und die Gruppe diverser Feld-, Wald- und Wiesenbahnen verteilen.

Ein schönes Beispiel, was mich als Steuerzahler und Fahrgast stört ist der Bahnhof Käfertal, der dank des Dranges zum Eisenbahnspielen mit dem letzten Umbau nochmal stark an Kapazität, Qualität und Reisegeschwindigkeit verloren hat.
Im Prinzip ist diese Anlage auf BOStrab-Verhältnisse übertragen nichts anderes als eine Verzweigung zweier Strecken mit einer Wendeschleifen, die nur geringfügig über Schritttempo befahren wird.

Jetzt mal ein Beispiel mit rein hypothetischen Zahlen:

Wenn man hier einen Bahnhof nach ESBO-Standard umbaut (nicht saniert!), dann kostet das z.B. zuwendungsfähige 10 Mio. Euro. Baut man das als reine BO-Strab-Anlage mit Fahren auf Sicht und einigen VDV-Signalen, kostet das vielleicht nur 3 Mio. Euro, um mal das Verhältnis grob abzubilden.

So bekomme ich im EBO-Fall eine Anlage mit eingeschränkter Kapazität und hohen Instandhaltungskosten vor die Nase gesetzt. Für die Errichtung gibts dann 5 Mio. aus dem LGVFG und vielleicht eine aus dem LEFG. Das heißt, dasws es es 6 Mio. Fördergelder gibt und 4 Mio. Euro selbst gezahlt werden müssen.

Bei der BOStrab-Lösung für 3 Mio. gibts 1,5 Mio. aus dem LGVFG. Somit gibts zwar nur 1,5 Mio. Fördergelder, aber man muss auch nur 1,5 Mio. selbst zahlen.

Aber lieber zahlt man selbst mehr, als dass Fördergelder woanders hingehen könnten...






Zitat

Die Beantragung für Um-, Aus-und Neubaumaßnahmen nach Bundes-oder Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist ebenfalls möglich.

GVFG-Mittel gibts für BOStrab-Anlagen in gleichem Maße




Zitat

Darüber hinaus würden die Einnahmen über TBNE (Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland) im Falle einer Umwidmung nach PBefG verloren gehen.


Da bin ich mir nicht sicher, aber wenn ich mich recht entsinne, ist die Bonner Linie 66 auch als BOStrab im TBNE.
Thema Autor Datum/Zeit

BOStrab statt ESBO (1979 Klicks)

bassemohluff 10. April 2019 16:00

Re: BOStrab statt ESBO (913 Klicks)

Fabegdose a.k.a. Dr. Düwag 11. April 2019 18:58

Re: BOStrab statt ESBO (970 Klicks)

Tw237 12. April 2019 08:58

» Re: BOStrab statt ESBO (996 Klicks)

Tw237 12. April 2019 09:29

Re: BOStrab statt ESBO (823 Klicks)

Eisdebahn 13. April 2019 18:00



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