...die natürlich auch ihre eigenen Tarife hatten, und mit deren Fahrscheinen man grundsätzlich NICHT auf die Verkehrsmittel der anderen Unternehmen umsteigen konnte. Nur bei Linien, die mit einem Stern * in der entsprechenden Kursbuchtabelle gekennzeichnet waren, wurden DB-Zugfahrkarten auch auf den Bussen anerkannt.
Um nun nicht etwa den städtischen Tarif durch billigere Fahrpreise zu "unterlaufen", galt für Bahnbus und Kraftpost innerhalb von MA und LU ein Bedienungsverbot. Man durfte also nicht "innerstädtisch" im Überlandverkehr mitfahren (beispielsweise vom Berliner Platz zum Schwanen oder von Bf. Neckarau zum Hbf MA). Bei einer aus der Stadt ausfahrenden Linie durften die Fahrgäste zwar zusteigen, der Ausstiegswunsch wurde aber bis zur ersten Haltestelle nach der Stadtgrenze ignoriert. Gleichermaßen fuhr der Bahnbusfahrer einer in die Stadt einfahrenden Linie an einer Haltestelle mit wartenden Fahrgästen vorbei, wenn niemand zum Aussteigen den Haltewunsch betätigt hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Dißinger a.k.a. Lokleitung