Zitat
ESO
Signal Zg 2: Kennzeichnung des Zugschlusses
Tageszeichen
Am letzten Fahrzeug eine rot-weiße oder rot-gelbe Tafel oder zwei rot-weiße oder rot-gelbe Tafeln oder das Nachtzeichen des Signals.
Nachtzeichen
Am letzten Fahrzeug ein rotes Licht
oder zwei rote Lichter
oder eine rückstrahlende Tafel des Tageszeichens oder zwei rückstrahlende Tafeln des Tageszeichens.
Das Nachtzeichen mit rotem Licht darf blinken.
ESO (43a)
Das Schlusssignal braucht nur von hinten sichtbar zu sein. Bei Verwendung von zwei Zeichen müssen diese in gleicher Höhe stehen.
Zusatz: Bei Verwendung von zwei Zeichen sind stets zwei gleiche Zeichen zu verwenden.
AB 181.
Wenn ein elektrisches Schlusssignal eingeschaltet werden kann, dürfen andere Zeichen nicht verwendet werden.
Da bei der rnv die Feststellung des Zugschlusses anhand des Schlusssignals sowieso nicht erlaubt ist wird's die auf den Hänger aufgeklebten Tageszeichen wohl nicht mehr geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Dißinger a.k.a. Lokleitung