Hallo,
wow, viele Fragen!
Die RNV fährt als Verkehrsunternehmen nur bestellte Leistungen. Wer ist der Aufgabenträger?
Wie für den Busverkehr sind die Landkreise oder die Städte Aufgabenträger. Also die kreisfreien Städte sind es ohnehin, ansonsten könnten sich Städte auf Antrag die Aufgabenträgerschaft übertragen lassen.
Der VRN ist nur für die Einnahmen zuständig und nicht gleichzeitig Aufgabenträger (oder doch).
Einnahmen, Marketing und dergleichen. Aufgabenträger für den SPNV ist der VRN im Landkreis Bergstraße, der nicht zum RMV gehört, welcher eigentlich für Hessen zuständig ist (in Nordhessen der NVV).
Leistungen auf dem DB-Netz und verschiedenen nichtbundeseigenen Eisenbahnen werden von der NVBW koordiniert (Ausschreibung, Bestellung, Fahrplangestaltung, Qualitätssicherung usw.).
Aufgabenträger für den SPNV in Baden-Württemberg ist das Land Baden-Württemberg (ausgenommen einige Verkehre in der Region Stuttgart, insb. die S-Bahn Stuttgart). Auch bei vielen weiteren der traditionellen NE-Bahnen in Baden-Württemberg gibt es regionale Zweckverbände als Aufgabenträger. Die NVBW ist gewissermaßen die "Servicegesellschaft" des Landes für die Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft.
Gibt es Unterschiede zwischen den Linien 4 und 5, die teilweise Eisenbahnstrecken befahren und eine andere Art der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen (Schienenpersonennahverkehr), sowie den übrigen reinen Straßenbahnlinien?
Das müsste jemand anders beantworten. Gewisse Unterschiede gibts da schon, etwa mit AEG-Ausgleichszahlungen denk ich. Ist alles recht kompliziert. Auf der 4/5/9/15 gilt ja zum Teil auch der Eisenbahntarif - mal ins unreine gesprochen.
Bei der Linie 5 ist denkbar, dass auf dem kurpfälzischen Teil die NVBW für die Bestellung und Fahrplangestaltung zuständig wäre.
Ich tendiere zu nein, aber da müssen wieder andere ran. Meines Wissens zahlt z.B. der Zweckverband SPNV Süd (= AT in Rheinland-Pfalz) was zur Dürkheimer Strecke.
Oder sind die Gemeinden alleinige Besteller und Land, bzw. Region geben nur Zuschüsse. Wer sichert dann, dass die Finanzierung fair ist? Immerhin sind u.a. Heidelberg und Mannheim Anteilseigner der RNV?
Bei der 5 gibts einen Schlüssel, wer wie viel zu zahlen hat. Das ist immer Mal wieder Grund zum streiten. Ich meine, das ging mal nach km auf dem Gemeindegebiet, was aber nur bedingt fair ist. Dann hat man wohl nachverhandelt. Dossenheim hatte sich mal beschwert, dass sie so viel zahlen müssen, damit die Schriesheimer nach Heidelberg fahren können...
Wie erfolgt die Finanzierung genau?
Wohin fließen die Fahrgelderlöse aus dem VRN, sowie übrigen Tarifen?
Die RNV verkauft als Vertriebspartner VRN-Fahrkarten und reicht die Erlöse an den VRN durch. Der VRN verteilt über einen Schlüssel (basierend auf Fahrgastzählungen) die Einnahmen an die Beförderer, zu denen DB Regio, Abellio und die RNV gehören. DB Regio und Abellio müssen die Einnahmen direkt an die NVBW durchreichen, da die Verkehrsverträge Bruttoverträge ist. Was passiert mit dem Geld, das an die RNV geht?
Wie du geschrieben hast, werden grob gesagt die Einnahmen nach Zählungen (Fahrgäste, Verkehrsleistung) verteilt. Dazu kommen noch diverse individuelle Faktoren und Ausnahmen. Ein Dauerstreitthema (wie bei allen Verbünden)...
Werden Leistungen ausgeschrieben, bzw. direkt vergeben?
Weder noch. Die Leistungen werden nicht ausgeschrieben, sondern gewissermaßen selbst erbracht bzw. im eigenen Hause vergeben, weil die Städte ja Anteilseigner der RNV sind. Trotzdem ist das eine komplizierte Sache.
Dass die Straßenbahn auch über die Stadtgrenzen fährt, etwa nach Leimen, ist in diesem Falle unproblematisch, obwohl Leimen keine Anteile an der RNV hat, weil dies als "ein- und ausbrechender Verkehr" angesehen wird.
Korrekturen sind gerne willkommen...
LG