Erbsenzähler89 schrieb:
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Zitat
Bergheimer
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> Warum können denkbare Wettbewerber auf dem OEG-
> und RHB-Netz diskriminiert werden?
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> Ich sprach von S-Bahn-Verkehren auf normalspurigen
> Strecken auf dem DB-Netz, nicht von meterspurigen
> Eisenbahnverkehren, die betrieblich unmittelbar in
> Straßenbahnnetze verflochten sind.
> Ist die Direktvergabe an die AVG nicht für solche
> Verkehre erfolgt, die über das Netz der Karlsruher
> Straßenbahn führen?
Für welche Verkehre man die Verträge ursprünglich abgeschlossen hat, weiß ich nicht. Es fahren jedoch keineswegs alle S-Bahn-Linien ins Straßenbahnnetz:
S31, S32 und der Express Karlsruhe-Heilbronn z.B.. Davon ist der Express später ausgeschrieben worden, wobei DB Regio
das beste Angebot abgegeben hat.
Ich verstehe Dich so, dass man bei reinen Straßenbahnverkehren und gemischten Straßenbahn-Eisenbahn-Verkehren eine Direktvergabe rechtfertigen kann. Bei reinen Eisenbahnverkehren (auf dem Netz bundeseigener Eisenbahnen) jedoch zwingend ausgeschrieben werden muss.
Es ist ein zuckersüßer Gedanke, hätte man einen großen Betreiber für den Schienenverkehr in der Region. Gerade bei solchen Thematiken wie Fahrkartenvertrieb, personenbediente Verkaufsstellen, Wartungsarbeiten uvm hätte man Skaleneffekte, mehr Einfluss durch die Besteller und die Einnahmen, die man erwirtschaftet, blieben in der Region.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.08.20 00:06.