Bergheimer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Sollten alle Kommunen an der RNV mitbeteiligt
> sein, würde das eine Direktvergabe auf den
> (bundeseigenen) Eisenbahnstrecken also immer noch
> nicht rechtfertigen.
> Die direkte Vergabe eines großen
> Verkehrsvertrages, der sowohl die Straßenbahn- als
> auch die Eisenbahnleistungen auf dem bundeseigenen
> Netz beinhaltet, wäre auch nicht möglich?
Das würde allein schon daran scheitern, dass die Zuständigkeiten völlig unterschiedlich sind. Die Aufgabenträgerschaft für den Straßenbahnverkehr liegt in kommunaler Hand und die Aufgabenträgerschaft für den SPNV liegt grundsätzlich erstmal beim Land. Ein wie auch immer gearteter "Eigenbetrieb", an den man rechtskonform direkt vergeben könnte, müsste also in Landes- sowie auch in kommunalem Eigentum stehen. Aber ich sehe nach wie vor keinen Grund, wieso man etwas, was nicht zusammenpasst, zwangsverheiraten sollte. Nicht verkehrlich, nicht vertrieblich und nicht betrieblich.