Danke für die ausführliche Erläuterung!
Lokleitung schrieb:
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>
> Mit dem Übergang in den rnv-Tarif 2008 wurde das
> alles abgeschafft, insbesondere auch die Freifahrt
> vom Wohnort zum Arbeitsplatz, angeblich aus
> steuerlichen Gründen. Das ehemalige OEG-Personal
> erhielt als einmaligen Ausgleich die Möglichkeit,
> das VRN-Jobticket statt nur zur Hälfte bezuschusst
> drei Jahre lang komplett kostenlos zu bekommen.
>
> Mittlerweile darf das Personal mit dem
> Dienstausweis auf den Linien der rnv wieder frei
> fahren, allerdings nicht vom Wohnort zum
> Arbeitsort.
...muss ich als Laie nicht wirklich verstehen...aber am allermeisten "erstaunt" mich der Schluss Deines letzten Satzes...
Lokleitung schrieb:
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> fahren, allerdings nicht vom Wohnort zum
> Arbeitsort.
...DAS macht in meinen Augen ja mal so richtig Sinn...
Grüße aus dem (kleinen) Odenwald.
Uli.