Da der Lokführer zum Beispiel nicht sieht, ob der Mensch nahe dem Gleis geistig verwirrt und nicht ganz bei seinen Sinnen ist (davon ist ja auszugehen, wenn sich jemand dort aufhält) muss er eben entsprechende Maßnahmen ergreifen, denn bei drohender Gefahr hat jeder Betriebsbedienstete dafür sorge zu tragen, die drohende Gefahr abzuwenden. Umsichtig und in eigener Verantwortung.
Und um mal offen und ehrlich zu sein: Bei sowas, wie auch bei Störungen, ist es uns Fdl doch recht egal, wie viel Verspätung der Zug am Ende hat. Denn: Sicherheit geht vor Pünktlichkeit. Natürlich versucht man, da wo es geht, so zu agieren, das die Züge möglichst pünktlich rollen. Aber am Ende geht es mit dem jeweiligen Kollegen nach Hause, und: Von einem stehenden Rad geht am wenigsten Gefahr aus.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 31.07.14 20:53.