ich würde vielmehr sagen, daß es um eine endgültige EBO-Zulassung geht, denn immerhin gibt es bisher ja nur eine vorübergehende Zulassung. Da die Betriebssicherheit ja gewährleistet ist und eine BOStrab-Abnahme vorliegt dürfen die OEG-RNV derzeit immerhin mit Vmax 70 fahren (dafür gabs BOStrab-Abnahmefahrten, die dem EBA quasi als Tauglichkeitsbeweis ausreichten)
Ist übrigens nix ungewöhnliches, die Zulassung der Vorgängervariobahnen hat 3-5 Mal länger gebraucht als ihre erste HU, und die war mit teilweise einem Jahr auch schon verdammt rekordverdächtig. Im Gegensatz zur richtigen großen Eisenbahn macht das in der Regel aber nix, weil man mit einer BOStrab-Zulassung quasi schon alles das abgeprüft hat, was später auch maßgeblich wäre. Deswegen gibts dann meistens eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung.
Aber das ist auch der Grund, warum keine RNV auf der 4 zu finden sind oder auch keine RNV im Wurschdmarkteilzugdienst eingesetzt wurde. Daß sich RNV teilweise auf Schülerkurse nach Ellerstadt verirrten sollte eigentlich bis auf weiteres noch eine Ausnahme sein, das könnte sich dann aber demnäxt mal ändern.
Übrigens: ein Fahrzeug wird im Normalfall nicht nur auf eine Strecke zugelassen. Die Mannheimer haben das aber aus unerfindlichen Gründen hinbekommen. Während nämlich die Gleisfräsen mit roter Lackierung sehr wohl das größte Weinfaß der Welt und einen der schnuckligsten Betriebshöfe auf Erden ankucken dürfen, dürfen die mundwasserfarbenen Gleispenetrierer nur nach Heddesheim. Allen gemeinsam ist aber der Verzicht auf den OEG-Rundkurs. Aber das liegt an der unverträglichen Polung, die Heidelberger Schuhkartons hingegen schaffen das spielend.
Alles in allem darf man das getrost in die Kategorie "der Amtschimmel wiehert mal wieder" einordnen. Deutschland ist für seine Verordnungen, Vorschriften, Gesetze und Zustänmdigkeitsinstanzen nicht umsonst berühmt.