Freifahrten für Mitarbeiter so wie früher(TM) gibt es ja nicht mehr, nur noch für dienstliche Fahrten gegen entsprechenden Nachweis. Und daher können zum Beispiel die Mitarbeiter der RNV (!) auf Wunsch ein Jobticket 2 bekommen. Und das kostet tatsächlich 63,50 ¤. Einen Teil dieses Betrages erstattet der Arbeitgeber dann dem betreffenden Mitarbeiter wieder - dieser Differenzbetrag wird allerdings als geldwerter Vorteil versteuert.
Damit spart sich der Arbeitgeber den "pro Mitarbeiter" an den VRN zu zahlenden Sockelbetrag und bezuschusst nur die Tickets, die dann auch tatsächlich abgenommen werden.
Aber ihr habt Recht, die Tarifbestimmungen sind zu diesem Thema recht schwammig.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Dißinger a.k.a. Lokleitung
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.12.06 09:40.