Zitat
engine driver
S-Bahnen aus 425 dürfen nur dem erhöhten Bahnsteigabschnitt halten wegen barierefreiem Einsteigen.
Ansonsten kassiert das EBA ab[ab 300,--¤] , wenn sie es mitkriegen.
Dem EBA kann das Thema Barrierefreiheit absolut egal sein denn es ist nicht deren Aufgabe diese zu überwachen. Es gibt ledigliche eine betriebliche Regelung dass die S-Bahnen am hohen Teil zu halten haben. Gäbe es ein generelles verbot so dürfte keine S-Bahn zwischen Bruchsal und KA-Durlach halten.
Die Kameraanlagen in Lu Gleis 3 und 5 sind noch nicht offiziell in Betrieb, auch wenn die Tf diese jetzt schon gerne benutzen (dürfen). Mit Inbetriebnahme werden die Türen vom Tf bei allen Zügen die TAV fahren Zentral geschlossen.
Hintergrund ist dass das EBA auf die Umsetzung des max. Spaltmaßes zwischen Tür (Klapptritt) und Bahnsteigkante von 25 cm drängt (bisher 35 cm). Nachzulesen ist das
hier.