Es geht da speziell um die Fußgängerzonen in Mannheim. Es besteht die Vorschrift, dass Schienenfahrzeuge, die die Fußgängerzonen in MA befahren, mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein müssen, der die gefahrene Geschwindigkeit protokolliert.
In den GTN sind das die Tachos mit den Tachoscheiben wie in LKW oder Bussen, in allen anderen Triebwagen sind es elektronische Kurzwegregistriergeräte (KWR) in drei verschiedenen Bauarten.
Die letzten Fahrzeuge, die weder Tachoschreiber noch KWR haben, sind die beiden Heidelberger Achtachser 202 und 204 und der Schleifwagen 200; bis zu ihrem Umbau hatten die M8C auch nichts derartiges.
Die Vorschrift stammt aus der Mitte der 1980er Jahre. Mannheim rüstete damals alle Fahrzeuge nach; Ludwigshafen wollte zunächst nicht und hätte in MA gern nur noch die damalige Linie 34 gefahren, weil die nicht durch die Fußgängerzone führte. Man war aber durch den Vertrag zur Betriebstrennung aus 1965 gezwungen, es den Mannheimern gleichzutun. Darin hatte man damals weitsichtigerweise festgelegt, dass Fahrzeuge beider Betriebe jeweils den Vorschriften in beiden Städten zu entsprechen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Dißinger a.k.a. Lokleitung
3-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.08.15 20:38.