Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Zitat
Kastenlok
Die Bedeutung des Begriffs "Haltestelle" bei einer Eisenbahn scheint aber weithin unbekannt zu sein.
"Scheint weithin unbekannt zu sein" heißt nicht, dass der Begriff nicht definiert wäre. Also ist die Aussage der Kastenlok auch nicht falsch.
Und wenn etwas im Regelwerk
der DB definiert ist, dann heißt das ja nicht, dass dies für
alle Eisenbahnen gilt.
Im Regelwerk der OEG bzw. der rnv, welches sich in diesem Fall Fv-NE nennt, ist definiert "Haltestellen sind Abzweigstellen oder Anschlussstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind."
Und wenn ich so in das Regelwerk der DB schaue, denn steht dort nicht
Zitat
Fantasiedefinition des 218ers
Eine Haltestelle ist eine Bahnanlage der freien Strecke mit einer Örtlich dazugehörigen Weiche
sondern
Zitat
Ril 408
Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.
Bitte beim klugscheißen auch richtig zitieren!
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Dißinger a.k.a. Lokleitung
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 17.02.17 12:51.