Zitat
Im Freiburg ist das wohl genauso, und so hat man hier als kleine "Erinnerung" vor der kreuzenden Querstraße eine Haltetafel Sh7 BoStrab mit dem Zusatztext "wenn Haltestelle belegt" angebracht:
Ja am Hbf. Mannheim ist es ja so, daß die Hst. eigentlich nicht belegt ist, oder halt nur durch ein Fahrzeug. Die Problematik tritt ja dann auf, wenn eine Doppeltraktion nachfolgt. In Mannheim heißt ja eine Doppeltraktion im amtlichen Spoachgebrauch bekanntlich "Traktion", Dies suggeriert dem durchschnittlichen, anerkanntermaßen intellekuell nicht sonderlich hochstehenden Strabfahrer, daß er da noch hintendranpaßt, das böse Erwachen kommt dann, wenn er mit dem Arsch seiner Traktion die Kreuzung zustellt. Ob ein solches Schild etwas bringen würde, wage ich zu bezweifeln.
Im übrigen könnte ich mir vorstellen, daß analog zur StVO-Vorschrift, wonach man in eine Kreuzung nicht einfahren darf, wenn abzusehen ist, daß man diese nicht räumen kann, eine ähnliche Vorschrift auch in der BOStrab existiert. Wobei - das muß eigentlich nicht unbedingt sein, denn an der Nahtstelle zum Straßenverkehr gilt für die Strab ja auch die StVO sinngemäß.