...manche Leute meinen halt, wenn sie eine Warnweste anziehen, dann dürften sie alles.
1. Fakt ist, dass an der Stelle, wo auch heute die 139 558 noch steht, diese völlig legal und unproblematisch von außerhalb des Gleisbereichs zu fotografieren gewesen wäre.
2. Mit Alter hat das nix zu tun. Der Einholstromabnehmer ist schon sehr lange dem Twen-Alter entwachsen, aber es gibt ja auch sowas wie Altersstarrsinn.
3. Prinzipiell sollte man ihm wirklich mal "den rechten Weg weisen", durch eine saftige Rechnung der Bundespolizei oder die Aufrechnung der Zugausfälle wegen seiner wiederholten gefährlichen Eingriffe in den Bahnbetrieb zur Anfertigung mittelmäßiger Fotos. Das schlimme an solchen Leuten ist halt, dass ihr Handeln immer auf die gesamten Fans zurückfällt, auch auf die, die sich an die gebotenen Regeln halten. Wenn irgend ein Lokführer schon mal einen Fast-Personenunfall verwickelt wurde, dann wundert mich das auch nicht. Man verallgemeinert schon mal gerne und es war nicht "
ein Depp" sondern "einer von den bekloppten Fotografen" und schon sinds wieder alle gewesen.
4. @Rumpelweiche - in "Gleisnähe" ist was anderes als im Gleisbereich rumzulaufen und bewusst für die Öffentlichkeit gesperrte Betriebswege zu benutzen oder bewusst Betriebsgleise zu überschreiten. Bei elektrifizierten Strecken halte ich da in der Regel die Fahrleitungsmasten für eine - auch für die Tf - leicht einsehbare Grenze. Steht der Fuzzy außerhalb - keine Gefahr. Und das Überschreiten einer Strecke, die nur aus einem einzelnen Gleis besteht und auf der nur alle 30 Minuten ein von weitem sichtbarer 628 fährt, hat schon eine andere Qualität, als das Überqueren mehrerer Betriebsgleise eines Hauptbahnhofs oder das Betreten einer viel befahrenen Eisenbahnbrücke ohne öffentliche Wege. Es ist dennoch genauso verboten, und es soll auch schon Leute gegeben haben, die auf solchen Strecken irgendwelche Gliedmaßen oder gar ihr Leben zurücklassen mussten. Jaja, in Indien und Rumänien gehts auch...
5. nochmal @Rumpelweiche - der "Einholm-Scherenschleifer" ist mitnichten der, der das darf. Glaubs mir einfach.
6. und nochmal @Rumpelweiche - die "führerlosen Fahrzeuge im rnv-Gebiet" sind meist deshalb führerlos, weil der Tf unter den Fotografen weilte.
Der darf den Gleisbereich betreten.
7. Ich finds einfach nur doof, dass die Fangemeinde unter solchen Leuten leiden muss. Aber ich habs schon lange aufgegeben, da eine Besserung herbeiführen zu wollen.
Edit: Schreibfehler / Loknummer berichtigt
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Dißinger a.k.a. Lokleitung
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.07.14 12:46.