Das Thema hatten wir ja schon öfter hier: man kriegt beantwortet, was man fragt. Was man sich bei der Frage noch zusätzlich denkt ist uninteressant. Insofern hat Kollege Manuel D mit seiner ersten Antwort absolut recht und der Moderator mit seinem Kommentar in Deinem ersten Antwortposting auch.
Im Übrigen: Anfangs waren die Übersetzfenster ja so gestaltet, dass man die obere Hälfte ganz über die untere runterschieben konnte und damit ein halb geöffnetes Fenster hatte.
Mit der Neufassung der BoStrab (soviel ich weiß, 1965 in Kraft getreten) wurde damals auch eine Bestimmung eingeführt, die heutzutage als §33, Abs. 5 in der aktuellen BoStrab steht:
Zitat: "Fenster von Fahrgasträumen müssen so gestaltet sein, daß ein Hinauslehnen nicht möglich ist."
Das hat erstens überhaupt das Aufkommen der Klappfenster gefördert und zweitens dazu geführt, dass die bisherigen Übersetzfenster ungefähr in den beiden unteren Dritteln durch Einfügen eines Distanzstücks in der Fensterschiene blockiert wurden, so dass sie sich auch nicht mehr viel weiter als ein Klappfenster öffnen ließen,
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Dißinger a.k.a. Lokleitung