10. Februar 2015 10:17
Zitat aus dem § 18 StVO

für Kraftomnibusse ohne Anhänger, die

a)nach Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen sind,

b)hauptsächlich für die Beförderung von sitzenden Fahrgästen gebaut und die Fahrgastsitze als Reisebestuhlung ausgeführt sind,

c)auf allen Sitzen sowie auf Rollstuhlplätzen, wenn auf ihnen Rollstuhlfahrer befördert werden, mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind,

d)mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sind, der auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h (Vset) eingestellt ist,

Das ist die aktuelle Regelung bei Neuzulassungen ab 2007 davor hab ich jetzt nix mehr, ich kann aber sagen das bei den O 307 und 407 Reisesitzbestuhlungen drin waren und Gurte die aber nicht am jeden Sitz.

Im Liniendienst 100 km/h ja auf den Strecken wie oben beschrieben und den hier geschriebenen Voraussetzungen.

Grüße

Alex
Thema Autor Datum/Zeit

Höchstgeschwindigkeit von Linienbussen? (856 Klicks)

Vetter16SH 09. Februar 2015 16:16

Re: Höchstgeschwindigkeit von Linienbussen? (561 Klicks)

H.F.,eh. F. 09. Februar 2015 16:39

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Fabegdose a.k.a. Dr. Düwag 09. Februar 2015 17:23

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Der Regenleisten 0 305 09. Februar 2015 19:34

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Vetter16SH 10. Februar 2015 09:44

» Re: Höchstgeschwindigkeit von Linienbussen? (433 Klicks)

Der Regenleisten 0 305 10. Februar 2015 10:17



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