Klarer geht es kaum. Der Schwerverletzte trägt die Schuld bei diesem "Eingriff in den Eisenbahnverkehr". Es gibt Bahnübergänge da sind nur diese Andreaskreuze vorhanden. Was tut man da? Man hält bei Annäherung eines Zuges vor dem Bahnübergang an! Und genau das hat der Autofahrer eben nicht getan.
Alles andere (Blinklichter, Schranken, Reifenaufschlitzer vor den Gleisen) sind lediglich Hilfsmittel, die auch ausfallen können, wie hier behauptet wurde. Aber seltsamerweise sind die Schranken auf den Bildern unten. Dann haben die Lampen vielleicht doch geblinkt?
Unter dem Strich steht:
Einzig und allein das Andreaskreuz ist entscheidend. Und gegen dieses Verkehrszeichen hat der Autofahrer nachweißlich verstoßen. Das sieht man am schwerstbeschädigten Tw 4155 und der Beule im Auto. Und dem armen Treibfahrzeugführer wünsche ich, das er sich von dem Schreck wieder erholt.