Zitat
1-er
Am 4.10. beim Pfalzdampf war gegen 17:30 der beschrankte BÜ kurz vor Wachenheim gestört.
Der 628 hat vor dem BÜ gehalten, ist dann mit Schrittgeschwindigkeit bis zur Straßenmitte gefahren und hat danach wieder beschleunigt.
Gilt dieser Ablauf nicht für die OEG bzw. RNV?
Das hört sich fast vorbildlich an. Es fehlte aber die Abgabe des Signales Zp1 vor dem Überqueren des Bahnübergangs.
Oder vielleicht gilt das nicht für bundeseigene Eisenbahnen?
In der Fahrdienstvorschrift für
nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE) ist unter §48, Abs. 2 (früher(TM) §44, Abs. 8) dieses Verhalten geregelt.