Liebe Leute, denkt daran, auch Fahrgäste, die ein Fahrrad mitführen sind
Nutzer des ÖPNV. Mich persönlich stören zeitweise zugestellte Gänge viel weniger als dauerhaft zugeklebte Fenster.
Vielleicht sind ja die angesprochenen Radfahrer nur deswegen mit dem Fahrrad zu einem Event
nach Heidelberg gefahren, weil sie wussten, dass sie mit der OEG wieder zurück fahren können. Wäre es besser gewesen, sie wären gleich mit dem Auto gefahren?
Und schließlich: Es war die letzte OEG an diesem Tag. Ich glaube nicht, dass sie so voll besetzt war, dass irgendjemand durch die Fahrräder gestört wurde.
Natürlich kann sich der Fahrer auf die Vorschriften berufen und ich bin ziemlich sicher, dass ihm der "keulenschwingend Herkules" der RNZ Mißachtung der Vorschriften um die Ohren gehauen hätte, wenn er die Radfahrer so ohne weiteres mitgenommen hätte und bei einer Notbremsung wäre jemand durch ein zuviel an Fahrrädern zu Schaden gekommen.
Also: Vorschrift vernünftig formulieren, dem Fahrer ein Ermessen einräumen, wie es in anderen Bereichen auch üblich ist, und als Fahrer von dem Ermessen vernünftig Gebrauch machen.
Aus der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar
Veröffentlichungen und Forenbeiträge