Zitat
Ich schaue mal zu den Beförderungsbedingungen unter [www.vrn.de] und da steht:
Zitat:
Grundsätzlich gilt: die Fahrradmitnahme ist nur möglich, wenn der Platz ausreicht. Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat Vorrang.
Noch Fragen Kienzle?
Ja, Hauser:
Zum einen steht eben dort nichts von einer Limitierung auf nur 2 Räder je Fahrzeug (womit ich nicht bezweifeln möchte, daß das "irgendwo" steht).
Zum zweiten ist von ausreichend Platz die Rede - der ja , wenn ich das Startposting richtig verstanden habe, eher vorhanden war.
Und "Vorrang Kinderwagen" - es ist nicht wirklich witzig, mit der OEG Hochflur nachts -d.h. Sonntagnachmittag :-( - auf den 30 Minutentakt angewiesen zu sein und der Platz für den Kinderwagen nicht mehr wirklich reicht. Ist uns 2 oder 3x passiert - von sicher oder gar komfortabel - keine Rede (aber das war eigentlich nicht das Thema).
Ansonsten - ja, der Tf hat formal richtig gehandelt. Wenn dabei eine unverständlich-kundenunfreundliche Lösung rauskommt, sollte man vielleicht doch über einen Ermessensspielraum nachdenken - den er dann auch nutzen darf, ohne versicherungs- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
In Berlin ist die Fahrradmitnahme im Bus sowas von ausgeschlossen - und das Verhältnis zwischen Radfahrern und Busfahrern darf man getrost als angespannt betrachten. Während eines heftigen Unwetters vor wenigen Jahren (schaffte es damals bis in die Tagesschau) hielt der Fahrer unseres Busses auch an offensichtlich "fahrgastfreien" Haltestellen, um die dort untergekommenen triefnassen Radfahrer zum Einsteigen zu "überreden". Hat mich beeindruckt.
Grüße