> Also: Vorschrift vernünftig formulieren, dem Fahrer ein Ermessen einräumen, wie es in anderen
> Bereichen auch üblich ist, und als Fahrer von dem Ermessen vernünftig Gebrauch machen.
Passend dazu:
In HH läuft zur Zeit durch die Presse, daß in den Bussen nur soviele Rohlstühle befördert werden dürfen wie Plätze vorhanden sind. (Es gibt anscheinend eine EU-Richtlinie, die gewisse Qualitätskriterien für Rollstuhlplätze fordert.) Und somit gibt esstets nur einen Platz je Bus.
Ergo: Die Busfahrer wurden angewiesen, nur einen Rolli mitzunehmen, da anstonsten ein Bußgeld von 50 EUR + 1 Punkt droht.