in Deinem vorletzten Abschnitt bringst Du es selbst auf den Punkt.
Was wäre denn gewesen, der ach-so-unfreundliche OEG-Pilot hätte alle Fahrräder dieser Welt mitgenommen und dann wäre ein Vehikel eines freundlichen und dankbaren Mitbürgers und Fahrgastes einem anderen freundlichen Mitbürger und Fahrgast auf den Fuß oder sonst wohin gefallen wäre oder seine Klammotten beschmutzt hätte oder sonstwas?
Wer wäre denn der Blöde gewesen, wenn der Betriebsbedienstete in seinem Schienenfahrzeug mehr Fahrräder als ihm erlaubt befördert hätte?
Auch wenn ich das mit ironischem Unterton schreibe, meine ich es absolut ernst.
Wenn er selber durch diese "ausgebremst" wird, fordert jeder, die Vorschriften großzügiger auszulegen. Ist einer durch eine großzügige Auslegung derselben Vorschriften aber der Geschädigte, dann verlangt er diese genauestens einzuhalten und sucht einen Schuldigen.
Auch wenn es in diesem Fall nicht besonders kundenfreundlich war, hat der Fahrer Recht gehabt.