Erbsenzähler89 schrieb:
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> Die Frage verstehe ich nicht. Die Erfordernis
> einer Ausschreibung von SPNV-Leistungen fällt doch
> nicht weg, wenn sich Kommunen und ein EVU einigen,
> eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen. Deshalb
> können doch keine denkbaren Wettbewerber
> diskriminiert werden.
Warum können denkbare Wettbewerber auf dem OEG- und RHB-Netz diskriminiert werden?
In der (nicht gerade eng gefassten) Umgebung von Heilbronn und Karlsruhe gibt es ebenso ausschließlich Direktvergaben der S-Bahn- und auch RE-Netze an die Albtal-Verkehrsgesellschaft ohne Aufruf zum Wettbewerb.
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 12.08.20 21:25.